• Vermittlerin zwischen Schülern und Lehrkräften bei Konflikten
  • Ansprechpartnerin bei Problemen jeglicher Art
  • Beraterin der Schülervertretung
  • Begleiterin der Schülerratssitzungen

Die Vertrauenslehrerin unterliegt im Rahmen der vertraulichen Beratung der Schweigepflicht!